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Verlagerung von Paletten

Empfang / Versand von versteuertem & unversteuertem Bier sowie Wein

Selbstständige Transportabwicklung

Transport unter Steueraussetzung

Das Transportieren von verbrauchsteuerpflichtigen Waren innerhalb der EU erfordert ein sorgfältiges Management, insbesondere wenn die Verbrauchsteuer vorerst nicht entrichtet werden soll. In solchen Fällen, beispielsweise wenn die Ware nicht am Einfuhrort verbleibt, sondern in einen anderen EU-Mitgliedstaat weitertransportiert werden soll, bietet sich die Möglichkeit der Steueraussetzung an. Dieses Verfahren steht ausschließlich Gewerbetreibenden offen, die entweder ein eigenes Steuerlager besitzen oder als registrierte Versender zugelassen sind.

Sicherheitsleistung

Für den Transport unter Steueraussetzung in andere EU-Mitgliedstaaten ist es erforderlich, dass der Versender – sei es der Inhaber des Steuerlagers oder der registrierte Versender – eine Sicherheit für die Beförderung stellt. Diese Sicherheit muss in allen EU-Mitgliedstaaten gültig sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch das zuständige Hauptzollamt auf Antrag genehmigen, dass die erforderliche Sicherheit durch den Beförderer, den Eigentümer oder den Empfänger der verbrauchsteuerpflichtigen Waren geleistet wird. Die Sicherheitsleistung kann in Form einer Gesamtbürgschaft, einer Einzelbürgschaft oder als Barsicherheit erbracht werden.

Das EMCS-Verfahren

Für den Transport von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung kommt zwingend das elektronische Verfahren EMCS (Excise Movement and Control System) zum Einsatz. Dieses Verfahren ermöglicht eine effiziente und rechtskonforme Abwicklung der Transporte und trägt dazu bei, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Rechtsgrundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für das Transportverfahren unter Steueraussetzung sind in verschiedenen Gesetzen verankert, darunter das Branntweinmonopolgesetz (§ 140 BranntwMonG), das Biersteuergesetz (§ 11 BierStG), das Schaumweinzwischengesetz (§ 11 SchaumwZwStG), und das Tabaksteuergesetz (§ 12 TabStG).

Was wir für Sie tun können

Wir bieten Ihnen einen umfassenden Full-Service im Rahmen des EMCS-Verfahrens für Transporte nach Deutschland und gewährleisten kurze Anfahrtswege und eine schnelle Abwicklung Ihrer Transporte. Dank unserer Expertise und effizienten Prozesse können wir kurze Standzeiten garantieren, um Ihren Transport reibungslos und zeitnah durchzuführen. Verlassen Sie sich auf uns, um Ihre verbrauchsteuerpflichtigen Waren sicher und gesetzeskonform zu transportieren.